Menü

Accessibility by Design – Training

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr. Lerne, wie du von Anfang an Produkte entwickelst, die für alle Menschen funktionieren – und dabei auch noch besser werden.

UX&I erhält ISO 27001-Zertifizierung für Informationssicherheit
Bernd Feldmayer
Wer dich trainiertBernd Feldmayer

Vom nachträglichen Reparieren zum vorausschauenden Gestalten.

Viele Teams behandeln Barrierefreiheit wie eine letzte Hürde vor dem Release – ein reaktiver Prozess, der zu Kompromissen, hohen Kosten und Frustration führt und Altlasten hinterlässt. In diesem Training vollziehen wir den Perspektivwechsel: Wir behandeln Inklusion nicht als separate Aufgabe, sondern als festen Bestandteil guter Gestaltung. Du lernst, wie du Barrierefreiheit von Beginn an in deine Prozesse einfließen lässt und sie so zu einem selbstverständlichen Qualitätsmerkmal deiner Arbeit machst. Das Ergebnis sind nicht nur konforme, sondern grundlegend bessere und robustere Produkte, die eine weitaus größere Zielgruppe begeistern.

Für wen ist das Training?

Designer*innen, Entwickler*innen, Product Owner*innen und alle, die digitale Produkte verantworten. Besonders relevant, wenn du im öffentlichen Sektor oder für große Zielgruppen arbeitest. Noch besser: Komm mit deinem gemischten Team und entwickelt eure Zusammenarbeit gemeinsam weiter

Das lernst du im Training:

  • Mindset & Grundlagen: Wir schaffen eine gemeinsame Basis und erweitern deinen Blick für die dahinterliegenden Design-Philosophien wie Universal und Inclusive Design.
  • Standards & Richtlinien navigieren: Du lernst, die Prinzipien hinter den Normen wie der WCAG zu verstehen und sie anzuwenden
  • Methodik: Du lernst, Barrierefreiheit bereits im Fundament deines Entwurfs zu verankern, nicht nur an der Oberfläche.
  • Teamsport: Wir zeigen dir, wie Barrierefreiheit zur gemeinsamen Aufgabe im Team wird und sich in agile Prozesse einfügt.
  • Der Business Case: Es wird klar, wie eine inklusive Denkweise Mehraufwand systematisch reduziert und gleichzeitig die Qualität deines Produkts für ein weitaus breiteres Nutzerspektrum steigert.
  • Dein Werkzeugkoffer: Du verlässt das Training mit einer kuratierten Auswahl an Tools und Ressourcen für deinen Arbeitsalltag.

Erfahren, üben, selber machen

In einer bewusst kleinen Gruppe von maximal 15 Teilnehmer*innen sorgen wir dafür, dass du das mitnimmst, was du brauchst. Unsere Trainer*innen gehen auf deine Bedürfnisse ein – bring gern auch Beispiele aus deinem Alltag mit – und achten gleichzeitig darauf, dass ihr als Gruppe voneinander lernt und euch inspiriert. Die unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmer*innen sind immer wertvoll.

Warum Trainings von UX&I?

  • 100 % aus der Praxis
    Die UX&I Trainer*innen sind Profis in ihren Fachgebieten mit langjähriger Erfahrung in verschiedensten Branchen – von Automotive bis Versicherung.
  • "On the job"
    Unsere Trainings begleiten euch genau da, wo ihr gerade steht, und helfen euch bei konkreten Anwendungsfällen in eurem Joballtag.
  • Profis im Enablement
    UX&I ist keine Agentur, sondern eine Beratung: Unsere gesamte Arbeit ist darauf ausgerichtet, Menschen zu befähigen.

FAQ: Häufige Fragen zu Accessibility by Design?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) basieren auf vier Grundprinzipien („POUR“): Wahrnehmbar (Inhalte müssen über verschiedene Sinne erfassbar sein), Bedienbar (Navigation und Funktionen müssen z. B. auch per Tastatur nutzbar sein), Verständlich (Inhalte, Sprache und Bedienlogik sollen klar und vorhersehbar sein) und Robust (Code muss so sauber sein, dass er mit unterschiedlichen Browsern und Assistenztechnologien zuverlässig funktioniert).

Am zuverlässigsten ist ein Mix aus automatisierten Checks und manuellen Tests: Nutze Tools wie Lighthouse/axe/WAVE für schnelle Hinweise (z. B. fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme), teste dann manuell die komplette Bedienung nur mit Tastatur (Tab-Reihenfolge, Fokus sichtbar, Menüs/Modal-Dialoge erreichbar), prüfe Kontraste und Zoom/Responsive (bis 200–400 %), und mache Stichproben mit Screenreadern (z. B. NVDA/VoiceOver) für Überschriftenstruktur, Formularlabels und Fehlermeldungen. Wenn es um rechtliche Konformität geht, orientiere dich an EN 301 549 (in Europa maßgeblich) bzw. an den darin referenzierten WCAG-Kriterien A/AA.

Barrierefreiheit in HTML bedeutet vor allem semantisch korrektes Markup, damit Assistenztechnologien Inhalte „verstehen“: echte Überschriftenhierarchie (h1–h6), sinnvolle Landmarken (nav, main, footer), korrekt beschriftete Formulare (label/aria-labelledby), aussagekräftige Linktexte, sinnvolle Tabellenstruktur sowie Alternativtexte für informative Bilder. ARIA ist dabei ein Ergänzungswerkzeug (nicht Ersatz für Semantik) und sollte nur eingesetzt werden, wenn native HTML-Elemente die gewünschte Interaktion nicht abbilden.

Web-Barrierefreiheit heißt, dass Websites und Web-Apps von möglichst allen Menschen nutzbar sind – unabhängig von Einschränkungen (z. B. Seh-/Hörbeeinträchtigung, motorische Einschränkungen, kognitive Barrieren) oder situativen Bedingungen (z. B. schlechte Beleuchtung, einhändige Nutzung, langsame Verbindung). Praktisch bedeutet das: Inhalte sind wahrnehmbar, die Bedienung funktioniert ohne Maus, Informationen sind verständlich aufbereitet, und die technische Umsetzung ist robust genug für Browser und Assistenztechnologien.

In Deutschland ist Barrierefreiheit für öffentliche Stellen schon seit Jahren verpflichtend (EU-Webseitenrichtlinie), und ab dem 28. Juni 2025 greift zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte private Anbieter, wenn sie erfasste Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – dazu zählen u. a. digitale Services wie Online-Shops/E-Commerce, Online-Banking oder bestimmte Ticket-/Buchungsangebote. Für dienstleistungserbringende Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme) gibt es Ausnahmen.

Öffentliche Stellen müssen für Websites und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen und aktuell halten (inkl. Angaben zum Stand der Vereinbarkeit und Kontaktmöglichkeit für Feedback). Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, ist außerdem verpflichtend, Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung bereitzustellen (häufig praktisch als Barrierefreiheitserklärung umgesetzt), damit Verbraucher nachvollziehen können, wie die Anforderungen erfüllt werden.

Barrierefreie Websites müssen insbesondere öffentliche Stellen (Behörden, viele Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag) umsetzen, weil ihre digitalen Angebote unter die entsprechenden Vorschriften (z. B. BGG/BITV auf Bundesebene) fallen.  Zusätzlich müssen ab 28. Juni 2025 viele private Anbieter ihre Websites/Web-Apps barrierefrei gestalten, sofern sie BFSG-relevante Verbraucher-Dienstleistungen online anbieten (z. B. E-Commerce/Online-Shop-Funktionen).

Im öffentlichen Bereich wird die Einhaltung u. a. durch Überwachungsstellen geprüft – auf Bundesebene z. B. die BFIT-Bund, die die Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen des Bundes unabhängig prüft; daneben gibt es entsprechende Stellen der Länder. Für Beschwerden und Durchsetzung existieren Durchsetzungs-/Schlichtungsstellen (Ombudsstellen), die Hinweise aufnehmen und Verfahren anstoßen können. Für das BFSG (private Anbieter) ist die Kontrolle als Marktüberwachung organisiert; die Länder bauen dafür gemeinsame Zuständigkeiten/Strukturen auf.

Accessibility by Design – Training

Wer dich trainiert
Bernd Feldmayer

2 Tage
23. April 2026 · Hamburg
24. April 2026 · Hamburg

  • Mit Zertifikat
  • Sprache: Deutsch
  • Max. 15 Personen

980 €pro Person zzgl. 19 % USt.

Lass uns starten

Gemeinsam definieren wir deine Ziele und entwerfen ein Lernkonzept, das euch wirklich weiterbringt.

UX-Beratung mit Büros in Düsseldorf, München und Berlin | UX&I

Kay Spiegel

Ansprechpartner Product Academy

+49 211 8680910